1 Allgemeines
- Lieferungen, Leistungen und Angebote von Eshuline Communicating Healtcare IT Consulting („Eshuline“) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
- Nachrangig gelten die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen („EVB-IT“) des Bundesministeriums des Inneren („BMI“) in den aktuellen Fassungen (Quelle: EVB-IT und BVB).
- Für Dienstverträge finden die EVB-IT Dienstleistungs-AGB nachrangig Anwendung.
- Für Werkverträge finden die EVG-IT Erstellungs-AGB nachrangig Anwendung.
- Abweichend von bzw. ergänzend zu §1 Abs. 2 VOL/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen) gelten damit bei Widersprüchen im Vertrag nacheinander
- Die Leistungsbeschreibung
- Besondere Vertragsbedingungen
- Diese AGB
- Die genannten ergänzenden Vertragsbedingungen
- Etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
- Die VOL/B in der aktuellen Fassung
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber („AG“ bzw. „Kunde“) einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des AG erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
- Eshuline ist grundsätzlich zur Leistung durch Teleservice i.S. der EVB‑IT berechtigt.
2 Gegenstand des Vertrages
- Abweichend zu Abschnitt 1.5 der EVB-IT ist Eshuline zur Erbringung der vereinbarten Leistungen mit Hilfe von automatisierten Verfahren grundsätzlich auch ohne Benennung der Verfahren im Angebot berechtigt, wenn diese Verfahren durch den Auftraggeber bereitgestellt werden.
- Die Verantwortung für die Sicherheit der eingesetzten Verfahren geht in diesen Fällen auf den Auftraggeber über.
- Wird die Nutzung des Ergebnisses der vereinbarten Leistung durch nicht abgestimmte Änderungen eines Verfahrens beim Auftraggeber (z.B. Änderungen des Releasestands, des Customizings oder anderer relevanter Systemparameter) eingeschränkt, so stellt dies keinen Mangel der vereinbarten Leistung dar.
3 Rechte an den Leistungsergebnissen
- Abweichend von den EVB-IT ist Eshuline im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software erst zum Abschluss der Leistungserbringung zur Übergabe von Quellcode verpflichtet. Davon unbenommen hat der Auftraggeber das Recht auf Sicherung und Archivierung von Quellcode in beliebiger Form in beliebigen Abständen, falls die Entwicklung auf Systemen des Auftraggebers erfolgt.
4 Vergütung
- Ein Projekttag umfasst 8 Stunden zu den üblichen Servicezeiten. Die üblichen Servicezeiten sind Montag bis Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen des Gesellschaftssitzes von Eshuline.
- Reise- und Neben- und Materialkosten werden nach tatsächlichem Aufwand gegen Einzelnachweis gesondert abgerechnet. Reisezeiten sind Arbeitszeiten. Dies gilt auch für Pauschalfestpreise, sofern das im Vertrag nicht abweichend vereinbart ist.
- Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Servicezeiten sind zuschlagspflichtig, falls
- Leistungen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers außerhalb der üblichen Servicezeiten erbracht werden sollen,
- Leistungen außerhalb der üblichen Servicezeiten erbracht werden müssen, um den Betrieb des Auftraggebers nicht zu gefährden.
- Eshuline behält sich vor, Leistungen nach eigenem Ermessen außerhalb der üblichen Servicezeiten zu erbringen, ohne dass einer der Punkte aus Absatz 3 erfüllt sein müssen. Diese Arbeiten sind unabhängig vom konkreten Erbringungszeitpunkt zuschlagsfrei.
- Falls nicht anders vereinbart, gelten folgende Zuschläge:
Montag bis Freitag (Arbeitstage) von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr oder von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr |
25 % |
Montag bis Freitag (Arbeitstage) von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr oder von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
100 % |
Samstag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
25 % |
Samstag von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr oder von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr |
40 % |
Samstag von 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr oder von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
100 % |
Sonn- und Feiertage |
100 % |
- Für Dienstleistungen können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
- Aufwandszeiten werden auf 15 Minutenintervalle aufgerundet. Dies gilt nicht, falls Aufwandszeiten durch Pausen unterbrochen werden.
5 Service- und Reaktionszeiten
- Für die Erbringung von Dienst- oder Serviceleistungen werden keine Reaktionszeiten bzw. kein Mindestvorlauf vereinbart.
- Im Fall von höherer Gewalt wie z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, Feuer, Pandemien, Epidemien oder ähnlicher, nicht von Eshuline zu vertretender Ereignisse wie z.B. Streik, Aussperrung, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen verlängern sich ggf. vereinbarte Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
6 Haftungsbeschränkung
Sofern keine andere Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten für alle gesetzlichen und vertraglichen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers folgende Regelungen:
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird die Haftung für den Vertrag insgesamt grundsätzlich auf den Auftragswert beschränkt. Beträgt der Auftragswert weniger als € 50.000,00 wird die Haftung auf € 50.000,00 beschränkt. Im Falle von Sachschäden ist die Haftung auf eine Million Euro beschränkt, wenn der Auftragswert geringer als eine Million Euro ist.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eshuline nur, sofern wesentliche Pflichten, d. h. Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut und vertrauen darf, verletzt werden. Bei Verletzung solcher Pflichten ist die Haftung von Eshuline auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
- Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Haftung der Organe, Mitarbeiter und beauftragter Dritter von Eshuline ist im gleichen Umfang ausgeschlossen wie die Haftung von Eshuline selbst. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Ersatz von entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, frustrierten Aufwendungen, immateriellen Schäden, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den AG ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Der Schadenersatz ist auf den Auftragswert der jeweils betroffenen Leistung (bei Dienstverträgen gilt das 12-fache der monatlich verrechneten Leistungssumme) beschränkt.
- In jedem Fall ist der Schadenersatz der Höhe nach mit der Haftpflichtversicherungssumme von Eshuline, nämlich € 3.000.000,00 pro Versicherungsfall, Stand August 2021, beschränkt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie einer zwingenden gesetzlichen Haftung für Produktfehler.
7 Änderung der AGBs/Änderungsvorbehalt
- Eshuline ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder aus rechtlichen Gründen notwendig ist.
- Änderungen des Layouts ohne inhaltliche Änderungen gelten nicht als Änderung der AGB.